MODERNE
                                                    STEUERBERATUNG

Grundsteuerreform

Auf einen Blick – das ist zu tun

Ab 2022 ist zukünftig alle 7 Jahre eine Feststellungserklärung Grundsteuer abzugeben.

Die Erklärung ist bis spätestens 31.01.2023 elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Die Einreichung kann frühestens zum 01.07.2022 beginnen.

Jeder Eigentümer von Grundbesitz und Immobilen ist zur Abgabe verpflichtet.

Hintergrund
Hintergrund ist die am 01.01.2025 in Deutschland in Kraft tretende Grundsteuer Reform. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer aller Immobilien und Grundstücke neu berechnet. Vorab müssen alle inländischen Grundbesitze neu bewertet werden. Die Feststellung der neuen Grundsteuermessbeträge erfolgt durch die Finanzämter.

Der alte Einheitswert (aktuelle Grundlage für die Grundsteuer) wird ersetzt durch den Grundsteuerwert. Dieser ermittelt sich grundsätzlich aus 3 Werten: Grundstückswert, Steuermesszahl und Hebesatz der Gemeinden und Kommunen.

Die Grundlage und die Berechnung der Grundstückswerte mit denen derzeit die Grundsteuer festgesetzt wird sind völlig veraltet. So kann es passieren, dass Nachbarn mit gleichen Häusern und Grundstücken, einen unterschiedlichen Einheitswert haben und damit unterschiedliche Grundsteuern zahlen – ein klarer Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht so gesehen!

Ziel der Grundsteuerreform
Grundstücke in gleicher Lage und mit gleicher Größe gleich besteuern, so dass eine Gleichbehandlung vorliegt.

Post vom Finanzamt
Als Grundstückseigentümer erhalten Sie möglicherweise in der ersten Jahreshälfte 2022 Post vom Finanzamt und werden aufgefordert, eine Grundsteuererklärung für Ihre Grundstück und/oder Immobilien abzugeben. Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung durch das Land erfolgen.

Video vom Ministerium zur Grundsteuerreform 2025
https://www.youtube.com/watch?v=uHWlfuF1VJM

Den Fragebogen zu Grundsteuer finden Sie hier

 

Steuerberatung Hellmann

Friedrichstraße 4 | 26203 Wardenburg | Telefon:  0 44 07 – 17 78
info@steuerberatung-hellmann.de

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